Pflegekammer NRW veröffentlicht Positionspapier zur Benennung ausländischer Pflegefachpersonen in deutscher Anerkennung

Anerkennung ausländischer Pflegekräfte Pflegekammer NRWAktuell werden auf den Namensschildern für die im Anerkennungsprozess befindlichen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten häufig unzutreffende Bezeichnungen wie "Krankenpflegehelferin", "Hilfskraft" oder "Praktikantin" verwendet, die nicht ihrer tatsächlichen Qualifikation entsprechen. Doch laut der Pflegekammer NRW beginnt genau dort die Wertschätzung. In einem Positionspapier setzt sie sich nun für eine angemessene und einheitliche Berufsbezeichnung, wie "Pflegefachperson in Anerkennung", ein.

Mit jährlich fast 7.000 Anerkennungsverfahren in der Pflege steht Nordrhein-Westfalen an der Spitze der Berufe, die internationale Fachkräfte anziehen. Das Anerkennungsverfahren, das drei bis 18 Monate dauern kann, ist geprägt von unterschiedlichen Bezeichnungen und uneinheitlichen Aufgabenprofilen, was zu Verunsicherung führt, so Carsten Hermes, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW: „Die Zeit bis zum Führen der Berufsbezeichnung ist gekennzeichnet von heterogenen Benennungen als auch durch Unstimmigkeiten der Aufgabenprofile. Dies hat zur Folge, dass eine zunehmende Unsicherheit im Bereich der ausführenden Tätigkeiten herrscht. Nicht nur für die anzuerkennenden Pflegefachpersonen, sondern auch für Mitarbeitende, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten. Pflichte und Rechte der anzuerkennenden Kolleginnen und Kollegen sind nicht eindeutig. Zudem werden sie oftmals nicht durch eine intensive Betreuung und die zunächst erforderliche sprachliche Begleitung unterstützt.“

Pflegefachkräfte aus dem internationalen Raum, die aktuell das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchlaufen, bringen bereits eine umfassende berufliche Expertise und Qualifikationen mit. Jedoch wird diese vorhandene Fachkenntnis im deutschen Arbeitsalltag häufig nicht effektiv genutzt und oft bereits während der Einarbeitungsphase übersehen. Die Pflegekammer NRW empfiehlt, Arbeitsverträge und Tätigkeitsprofile mindestens auf Englisch bereitzustellen und plädiert für klare Aufgabenprofile, zielgerichtete Einarbeitungskonzepte und eine einheitliche Benennung. Integrationsbeauftragte mit Praxiserfahrung können bei der Einarbeitung unterstützen und Missverständnisse sowie Diskriminierung reduziert werden.

Die Pflegekammer NRW steht internationalen Pflegefachkräften bei Problemen im Anerkennungsverfahren zur Seite und setzt sich für eine Beschleunigung dieser Verfahren ein. Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt die Kammer die Fachsprachprüfungen, um die Anerkennungsprozesse aus fachlicher Perspektive zu optimieren.

Zum Positionspapier


Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/internationale-pflegefachpersonen-im-anerkennungsverfahren-wertschaetzung-beginnt-bei-der-berufsbezeichnung-auf-dem-namensschild/

Foto: stock.adobe.com – Africa Studio

 

 

weitere News

Zeige mir Aktuelles aus der Kategorie...

Den Durchblick über die Pflegeforschung behalten?!

Mit aktuellen Forschungsergebnissen, innovativen Ansätzen und praxisrelevanten Artikeln bietet Ihnen unsere Fachzeitschrift Pflegewissenschaft wertvolles Wissen für die Pflegepraxis und den wissenschaftlichen Diskurs.