Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege hat erneut Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geführt. Diskutiert wurden Themen wie die Refinanzierung der Digitalisierung und die Integration der Pflege in die Umsetzung.
Das Bündnis reagierte ernüchtert auf die einleitende Antwort des BMG, das aufgrund der aktuellen finanziellen Lage wenig Spielraum bei der Refinanzierung der Digitalisierung sieht. Das Ministerium verwies zudem auf die Zuständigkeit der Länder und der Selbstverwaltung (Kostenträger) für die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten der Pflege.
Das Verbändebündnis betont jedoch, dass sinnvolle Digitalisierung in der Pflege flächendeckend nur durch eine Refinanzierung in den Leistungsentgelten sichergestellt werden könne und dass der Bund die Rahmenbedingungen dafür schaffen müsse. Die Regelfinanzierung müsse auch die Kosten der Digitalisierung berücksichtigen – einmalige Zuschüsse reichen nicht aus.
Vorschlag: Digitalisierungspauschale
Die Beträge, die für die Digitalisierung in Einrichtungen der Akut- und Langzeitpflege refinanziert werden, sollten laut Bündnis an die wachsende digitale Struktur angepasst werden, unabhängig davon, ob die Umsetzung zentral oder dezentral erfolgt. Hierbei sind Erstausstattungen und Investitionsfolgekosten wie Anpassungen der Ausstattung, Lizenzen, Fort- und Weiterbildungskosten sowie Cybersicherheit inbegriffen. Die Digitalisierung der Pflege erstreckt sich über mehr als die Telematik-Anbindung, umfasst beispielsweise auch Software-Systeme für die mobile Pflegedokumentation, Dienstplansysteme oder Service-Roboter.
Das Bündnis betrachtet unzureichende Refinanzierung als eine der Hauptbarrieren für den Digitalisierungsrückstand in der Pflege. Als mögliche Lösung schlägt es Digitalisierungspakete oder -pauschalen pro Platz, Tag oder Einsatz als Orientierungsgröße vor, sowie die Ergänzung des Sozialgesetzbuches XI.
Ein weiterer Ansatzpunkt liegt aus Sicht des Bündnisses in den Entgeltverhandlungen im Bereich der stationären Langzeitpflege. Die Möglichkeit der zweckgebundenen Umwidmung von vereinbarten Budgets oder Mitteln könnte die wichtigen Prozesse der Digitalisierung unbürokratisch unterstützen. Das Ministerium hat sich bereit erklärt, die Anregung zu prüfen.
Das Bündnis betont die Digitalisierung als einen entscheidenden Schlüssel zur Sicherung der Pflege, insbesondere zur Entlastung von Pflegekräften.
Change-Prozess erforderlich
Aus Sicht des Bündnisses ist ein Change-Prozess erforderlich, der alle Akteurinnen und Akteure mitnimmt. Sonst kämen digitale Lösungen in der Praxis nicht an, insbesondere in der Langzeitpflege.
Für diesen Veränderungsprozess ist die aktive Beteiligung, Mitwirkung und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure entscheidend. Das Bündnis betrachtet eine Partizipation, die lediglich auf dem Niveau einer Anhörung oder oberflächlichen Einbeziehung stattfindet, als unzureichend. Die Pflege erfordert differenziertere Partizipationsstrukturen, da Verantwortlichkeiten und Vertretung hier vielseitig und dezentral organisiert sind. Zudem ist die Pflege sektorenübergreifend zu betrachten, was sowohl den Akutbereich als auch den Langzeitbereich und die häusliche Pflege einschließt.
Zur Pressemitteilung: https://www.bvitg.de/pflege-ohne-refinanzierung-keine-nachhaltige-digitalisierung/
Foto: stock.adobe.com – Summit Art Creations
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