Umsetzungsvorschlag Pflegeinitiative ungenügend – SBK fordert Überarbeitung durch Bundesrat

schweiz pflegeinitiative sbk kommentarDer schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungen zur Umsetzung von Etappe 1 der Pflegeinitiative einer gründlichen Prüfung unterzogen. Die Vorschläge zur Ausbildungsoffensive sind – mit einigen Abstrichen – akzeptierbar. Hingegen beurteilt der SBK die Umsetzung der in Verfassungsartikel 117b festgeschriebenen und vom Parlament im KVG umgesetzten eigenständigen Leistungserbringung als missglückt und verfassungswidrig.

Bei der Umsetzung der Pflegeinitiative resp. von Verfassungsartikel 117b hat das Parlament gute Arbeit geleistet, jedoch stimmt der SBK den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats nur teilweise zu. „Die Ausbildungsoffensive erhält die Note genügend bis gut, ist aber kompliziert“, sagt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi. „Beim eigenverantwortlichen Bereich, also dem Recht, bestimmte typische pflegerische Leistung ohne ärztliche Verordnung direkt über das KVG zu abzurechnen, hat der Bundesrat realitätsferne und überhöhte bürokratische Hürden eingebaut. Hier ist das Ziel klar verfehlt.“

Ausbildungsoffensive

Das "Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege" hat das Ziel, mehr Personen dazu zu bewegen, die höhere Berufsbildung zur diplomierten Pflegefachperson an einer höheren Fachschule oder Fachhochschule abzuschließen. Für die Unterstützung dieser Ausbildungsoffensive planen Bund und Kantone, in den nächsten 8 Jahren insgesamt knapp eine Milliarde Schweizer Franken bereitzustellen. Der SBK sieht jedoch die Verordnung zur Umsetzung als zu kompliziert an. Um Bundesmittel zur Förderung der Ausbildung in Bildungsinstitutionen, Praxisbetrieben und zur direkten Unterstützung von Pflegestudierenden zu erhalten, seien aufwendige Prozesse erforderlich. Es bestehen Zweifel, ob die Ausbildungsoffensive genügend Anreize bietet, um ihre volle Wirkung zu entfalten.

Eigenverantwortlicher Bereich

Die Umsetzung des autonomen Bereichs, insbesondere die Definition der Pflegeleistungen, die von Pflegefachpersonen eigenverantwortlich zu Lasten der Sozialversicherungen erbracht werden können, sei eindeutig mangelhaft. Ribi kritisiert: „Im vorgeschlagenen Text zur Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) wimmelt es von Vorbehalten, Einschränkungen und Bedingungen, die darauf hinauslaufen, den autonomen Bereich der Pflege nicht anzuerkennen, resp. den Pflegefachpersonen nicht die Verantwortung über ihr Fach zu geben“ Statt dessen würden Kontrollmechanismen eingeführt, wie beispielsweise eine erneute Überprüfung des pflegerischen Bedarfs durch einen Arzt oder eine Ärztin nach 18 Monaten, was dem Prinzip der eigenständigen Leistungserbringung widerspricht. 

Darüber hinaus seien die Voraussetzungen für das Recht zur eigenständigen Abrechnung übermäßig hoch. Der Verordnungsentwurf knüpfe nicht nur weiterhin an eine zweijährige Berufserfahrung an, um ohne Anordnung zu Lasten der OKP abrechnen zu können, sondern sieht auch vor, dass auf jedem Gebiet, auf dem die autonom angeordnete Leistung erbracht wird, weitere zwei Jahre nachgewiesen werden müssen. Nach Aussagen des BAG ist diese Erfahrung zusätzlich zu der bisherigen Berufserfahrung zu leisten. Im Extremfall bedeute dies, dass eine Pflegefachfrau, die beispielsweise eine sterbende krebskranke Patientin zu Hause betreut, noch zusätzlich je zwei Jahre Berufserfahrung in der Onkologie und in der Palliativpflege nachweisen müsste, damit ihre Leistung vergütet wird. Dieser Vorschlag des Bundesrats widerspreche eindeutig dem verfassungsmäßigen Auftrag, dem Willen der Bevölkerung und dem gesetzlichen Mandat. Das Ziel, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und als einen wesentlichen Pfeiler der Gesundheitsversorgung anzuerkennen, würde somit in keiner Weise erreicht. Aus diesen Gründen lehnt der SBK den aktuellen Umsetzungsvorschlag ab und fordert den Bundesrat auf, die Umsetzung in der KLV grundlegend zu überarbeiten.


Zur Pressemitteilung: https://www.sbk-sg.ch/de/aktuelles?id=211

Foto: stock.adobe.com – Krakenimages.com

 

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