Bundesverband Pflegemanagement mahnt: Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) so nicht umsetzbar

861677Der Bundesverband Pflegemanagement äußert Bedenken zur aktuellen Version des Referentenentwurfs der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV), wie er im Oktober 2023 vorliegt. Insbesondere die vorgesehene Einführung der PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument zum Januar 2024 wird als sowohl zeitlich als auch inhaltlich nicht realistisch bewertet.

Die Einführung der PPR 2.0 wird grundsätzlich als positiver Schritt betrachtet. Allerdings betont der Bundesverband Pflegemanagement, dass für eine erfolgreiche Implementierung evidenzbasierte Instrumente notwendig sind, die den Pflegebedarf in verschiedenen Settings und Pflegesituationen erfassen und gleichzeitig eine Personalbemessung unter Berücksichtigung des ermittelten Bedarfs und des erforderlichen Qualifikationsmixes ermöglichen. Dies sei derzeit aufgrund unzureichender empirischer Daten und einer reinen Fokussierung auf leistungsbezogene Daten auf Basis von Zeiteinheiten nicht gegeben.

Auch rein praktische Gründe sprechen aus Sicht des Verbands ebenfalls gegen eine zielführende Umsetzung in der aktuellen Form:

Es fehle sowohl an einer Refinanzierung der mit der Einführung verbundenen Kosten als auch an einer ausreichenden Berücksichtigung der unterschiedlichen technischen Gegebenheiten in den Krankenhäusern. Selbst gängige Softwareanbieter seien derzeit nicht in der Lage, die unterschiedlichen Umsetzungsanforderungen für Erwachsene und Kinder zu bewältigen. Technisch herausfordernd sei auch die zeitliche Überschneidung mit der Verpflichtung zur Übermittlung von Strukturdaten, die standardmäßig um den Jahreswechsel ansteht. Der Pretest durch die KPMG sei zwar sinnvoll gewesen, rechne sich jedoch nicht, wenn die dabei erkannten Nachbesserungspotenziale keine Berücksichtigung finden.

 „Ein so wichtiger Schritt darf nicht unreflektiert im Hauruck-Verfahren getan werden. Das Pflegemanagement, die Pflegewissenschaft und die Pflegepraxis haben mit zahlreichen Stellungnahmen frühzeitig auf Schwachstellen im Entwurf hingewiesen und Wege aufgezeigt“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. „Was nach wie vor fehlt, ist die ernsthafte Bereitschaft der Ver-antwortlichen, sich mit den pflegefachlichen Expertenhinweisen auseinanderzuset-zen“, resümiert Lukuc enttäuscht. 


Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/753.html

Foto: stock.adobe.com – WavebreakMediaMicro

 

 

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