Pflegekammer NRW zu Ersteinschätzung in der Notaufnahme: „Wir sehen die Pflege in der Prozessverantwortung“

notaufnahme ersteinschätzung behandlungsbedarf pflegeWie erfolgt die erste Bewertung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung? Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen fordert, die Aufnahmeprozesse umzugestalten und dabei die pflegerische Expertise in den Ersteinschätzungsverfahren mit einzubinden.

Kommt ein Mensch mit akuten Verletzungen und Beschwerden in die Notaufnahme, ist schnelles Handeln und eine sichere Ersteinschätzung des Gesundheitszustandes gefragt. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen greift die erarbeitete Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung auf und betont in einer Stellungnahme die entscheidende Relevanz dieses Themas. Die Kammer setzt sich dafür ein, die pflegerische Expertise stets in den Ersteinschätzungsprozess in zentralen Notaufnahmen einzubeziehen. „Die Ersteinschätzung ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, da sie maßgeblich über den weiteren Versorgungspfad entscheidet und damit erheblichen Einfluss auf die Sicherheit und den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten hat“, sagt Dominik Stark, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW. Er ist Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie und arbeitet in der zentralen Notaufnahme. „Auch wenn die genannte Richtlinie vom Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich beanstandet wurde, ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Ersteinschätzungsprozess in unseren Augen dringend geboten. Wir wollen mitgestalten und herausheben, dass auch in der zentralen Notaufnahme direkte Pflege geleistet wird. Die Aufnahmeprozesse in der Notaufnahme müssen umstrukturiert werden und hier sehen wir die Pflege, insbesondere die Notfallpflege, in der Prozessverantwortung“.

In diesem Kontext weist die Pflegekammer darauf hin, dass derzeit keine zuverlässigen Daten zur Anzahl der Notaufnahmen sowie zur quantitativen und qualitativen Personalausstattung vorliegen. Aus Sicht der Kammer ist daher eine umfassende Bestandsaufnahme dringend notwendig. Diese sollte klären, wie viele Notaufnahmen existieren, wie viele Pflegefachpersonen und andere Berufsgruppen dort arbeiten, welche Qualifikationen diese vorweisen und wie das Ersteinschätzungsverfahren bisher geregelt ist. Kristina Engelen, Mitglied des Kammervorstandes und Ressortverantwortliche für den Bereich Qualifizierung, betont: „Die Pflegekammer NRW ist in den Prozess der Evaluation einzubinden. Um diesen Prozess vollständig abzubilden, werden wir auch den Kontakt zu den Verbänden und Fachgesellschaften suchen.“

In ihrer Stellungnahme betont die Pflegekammer, dass derzeit zu wenige Pflegefachpersonen mit der Weiterbildung Notfallpflege vorhanden sind. Zudem fehlen derzeit ausreichend Weiterbildungsstätten zur Ausbildung weiterer Fachkräfte. Die Kammer sieht es daher als dringend erforderlich an, dass bereits im Einsatz befindliche Pflegefachpersonen, die über umfassende Schulungen im Bereich der Ersteinschätzung verfügen und teilweise mehr als fünf Jahre Erfahrung haben, zumindest vorübergehend rechtssicher in den Prozess der Ersteinschätzung integriert werden können. Jasper Sandfort, Mitglied der Kammerversammlung und als Gesundheits- und Krankenpfleger in der zentralen Notaufnahme tätig, hebt hervor: „Wichtig ist die Anerkennung von Berufserfahrung und die Beachtung der Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege. In einer Übergangsphase können, bis genug Fachweiterbildungen in der Notfallpflege vorhanden sind, auch Fachpflegende der Intensiv- und Anästhesiepflege, wenn sie über einschlägige Erfahrungen im Bereich der Notaufnahme verfügen, sinnvoll eingesetzt werden.“ Die Gleichsetzung von Notfallsanitätern und Notfallsanitäterinnen mit Notfallpflegenden im Rahmen der Ersteinschätzung wird von der Pflegekammer kritisch betrachtet und kann sicherlich nur für die Ersteinschätzungsinstrumente, nicht aber für pflegerische Entscheidungen erfolgen.

 

Die gesamte Stellungnahme abrufen
Zur vom GBA veröffentlichten Richtlinie (Diese wurde vom Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich beanstandet.)


Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/ersteinschaetzung-in-der-notaufnahme-wir-sehen-die-pflege-in-der-prozessverantwortung/

Foto: stock.adobe.com – Syda Productions

 

 

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