Bundesratsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Pflegepersonalbemessungsverordnung

Berlin, Bundesrat building under  german cloudy sky background. Prussian House of Lords in panoramic view.Der Gesundheitsausschuss hat dem Bundesrat empfohlen, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) mit nur wenigen Änderungen zuzustimmen. Der Deutsche Pflegerat begrüßt diese Empfehlung und fordert eine rasche Umsetzung.

„Auf dieses wichtige Signal für bessere Arbeitsbedingungen hat die Profession Pflege seit vielen Jahren gewartet“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es ist eine kleine Revolution für die Profession und für die Sicherung der Versorgung.“ Die Versorgung von hilfebedürftigen Menschen werde nun an ihrem individuellen Hilfebedarf bemessen, anstatt an reinen Zahlen, Geld oder Controllingdaten.

Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft ver.di habe der Deutsche Pflegerat bereits in der vorherigen Legislaturperiode für dieses wichtige Ziel gekämpft. Die daraus resultierende PPR 2.0 bildete die Grundlage für die Pflegepersonalbemessungsverordnung.

„Der Dank gebührt dem Bundesgesundheitsministerium und den Bundesländern für diese Entscheidung zur Sicherung der Pflege. Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen des Gesundheitsausschusses sind pragmatisch und richtig. Sie greifen nun die korrekten Minutenwerte im Grundwert bei der Kinder-PPR 2.0 auf und ermöglichen durch die Erhöhung des Einsatzes von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften auf 20 Prozent einen flexibleren Qualifikationsmix“, ergänzte Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Es wurde zudem beschlossen, die PPBV verbindlich zu evaluieren. Der Deutsche Pflegerat begrüßt diese kontinuierliche Weiterentwicklung der PPR 2.0. Dabei müssten Vorgaben für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen auf den Stationen berücksichtigt werden, um eine Kompetenzentwicklung in der Pflege und der Weiterentwicklung in der Patientenversorgung sicherzustellen.

Der Deutsche Pflegerat betonte, dass die PPBV ein Etappenziel sei, das nun gemeinsam umgesetzt werden müsse. Eine Verschiebung der Einführung auf den 1. Juli 2025, wie alternativ vorgeschlagen, werde klar abgelehnt.  „Unser Handeln muss sich am Bedarf der Patienten und Pflegebedürftigen sowie an der Versorgungssicherheit orientieren und duldet keinen weiteren Aufschub.“, betonten Vogler und Maier.

Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses für eine Forderung des Bundesrats nach zeitnahen Regelungen der Bundesregierung zur Entlastung des Pflegepersonals von bürokratischen Aufgaben und zu weiteren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen werde vom Deutschen Pflegerat ausdrücklich unterstützt.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/bundesratsausschuss-befuerwortet-pflegepersonalbemessungsverordnung-zur-sicherung-der-pflege

Foto: stock.adobe.com – viperagp

 

 

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