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Neues SBK-Positionspapier: Pflegende Angehörige
Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK - ASi legt in seinem neuen Positionspapier dar, welche Aspekte beim Modell „Anstellung von pflegenden Angehörigen durch Spitex-Organisationen“ berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband für die Schaffung eines nationalen Rahmens aus, um eine einheitliche und gerechte Umsetzung sicherzustellen.
Ein Urteil des Bundesgerichts bestätigt, dass Familienangehörige Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen dürfen, sofern sie bei einer Spitex-Organisation angestellt sind. Dieses Modell wird derzeit kontrovers diskutiert, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung und die Art der Anbieter.
Der SBK begrüßt grundsätzlich die finanzielle Entschädigung für den wichtigen Beitrag pflegender Angehöriger im Versorgungsnetz. In seinem neuen Positionspapier legt der SBK den Fokus auf wesentliche Fragen zur Pflegequalität, Patientensicherheit, Ethik und Gerechtigkeit. Der Verband fordert die Schaffung eines nationalen Rahmens, der die Themen Finanzierung, Patientensicherheit, Qualität gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), Gerechtigkeit, Arbeitsrecht sowie den Schutz und die Entlastung der pflegenden Angehörigen regelt. Derzeit sind die Rahmenbedingungen von den einzelnen Anbietern abhängig, was zu erheblichen Unterschieden führt.
Der SBK betont aus Gründen der Gerechtigkeit, dass staatlich (über das KVG) finanzierte Pflege durch Angehörige ebenfalls den Qualitätsvorgaben entsprechen muss, die in Artikel 58 des KVG festgelegt sind. Um sicherzustellen, dass Patient:innen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, die gleiche Qualität der Versorgung erhalten wie jene, die von diplomierten Pflegefachpersonen und ihren Teams betreut werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem die Festlegung von Vorgaben für die regelmäßige Begleitung und Betreuung der pflegenden Angehörigen durch diplomierte Pflegefachpersonen. Wichtige Kriterien hierfür sind das Mindestverhältnis zwischen diplomierten Pflegefachpersonen und der Anzahl der betreuten Angehörigen sowie die erforderlichen Kompetenzen der Pflegefachpersonen.
Auch die Rechte und Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen müssen gebührend berücksichtigt werden. Dazu gehört unter anderem der Zugang zu Entlastungsangeboten sowie die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, etwa im Hinblick auf Sozialleistungen, Urlaub und Vertretung im Krankheitsfall. Ebenso muss geregelt werden, wie mit pflegenden Angehörigen umgegangen wird, wenn sie qualitativ unzureichende Pflege leisten oder wenn die Sicherheit der gepflegten Person gefährdet ist.
Das Positionspapier behandelt schliesslich zentrale ethische Aspekte auf der Grundlage des Ethik-Codex des International Council of Nurses (ICN), gesellschaftliche Fragen (Stellenwert der Care-Arbeit) sowie wirtschaftliche Überlegungen, etwa wenn Anbieter die Anstellung von pflegenden Angehörigen als «Geschäftsmodell» ausnützen.
Das Positionspapier können Sie hier lesen.
Zur Medienmitteilung: https://sbk-asi.ch/de/aktuell/neues-sbk-positionspapier-pflegende-angehoerige
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