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Deutscher Pflegerat fordert Schreibrechte für Pflege in der ePA

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt – ein bedeutender Schritt für das Gesundheitswesen. Allerdings fehlen noch entscheidende Qualitätsinformationen: Die Daten zur pflegerischen Situation der Patientinnen und Patienten sind bislang nicht enthalten.

Irene Maier, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, betont die Bedeutung der ePA: „Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Sie ermöglicht einen besseren Überblick über Gesundheitsdaten, macht die medizinische Versorgung transparenter und vernetzter und reduziert unnötige Mehrfachuntersuchungen. Maier warnt jedoch: „Ohne die Einbindung der pflegerischen Situation bleibt die ePA ein Fragment. Dieses gravierende Informations- und Qualitätsdefizit kann nicht länger ignoriert werden.“

Die Profession Pflege trägt im Rahmen ihrer eigenständigen Heilkundeausübung die Verantwortung für die Erhebung und Dokumentation pflegerischer Daten. Derzeit hat sie jedoch nur Leserechte in der ePA. Maier kritisiert: „Das ist nicht hinnehmbar. Die richtige Behandlung der Patientinnen und Patienten erfordert alle relevanten sektorenübergreifenden Informationen – medizinische ebenso wie pflegerische.“

Der Deutsche Pflegerat fordert daher, Pflegefachpersonen unverzüglich Schreibrechte in der ePA zu gewähren. Nur so kann ein vollständiges Gesamtbild der medizinischen und pflegerischen Versorgung entstehen, das die Grundlage für bessere Entscheidungen in der Behandlung und Pflege bildet.

Die Einbindung von Pflegefachberufen und deren Kompetenzen in die ePA ist essenziell, um alle patientenbezogenen Daten für eine zukunftsweisende Versorgung und Digitalisierung im Gesundheitswesen bereitzustellen. Maier warnt: „Ohne die Pflege bleiben die Versorgung, Qualität und Innovation auf der Strecke.“

Die Politik ist gefordert, die Profession Pflege als gleichwertigen und unverzichtbaren Bestandteil des Gesundheitswesens anzuerkennen. Die elektronische Patientenakte kann ihren vollen Anspruch nur dann erfüllen, wenn sie die gesamte Versorgung – sowohl medizinisch als auch pflegerisch – umfassend abbildet.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/ohne-profession-pflege-keine-qualitaet-deutscher-pflegerat-fordert-schreibrechte-fuer-pflege-in-der-epa

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