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Krankenhausreform: DBfK fordert stärkere Einbindung der Pflege
Letzte Woche hat der Bundesrat dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zugestimmt, womit eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss und die damit verbundene Verzögerung abgewendet wurde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, da eine umfassende Reform der Krankenhauslandschaft dringend erforderlich sei. Gleichzeitig kritisiert der DBfK jedoch, dass die Pflege in der aktuellen Ausgestaltung des Gesetzes keine Berücksichtigung finde.
„Eine tiefgreifende Reform der Krankenhauslandschaft ist längst überfällig“, meint DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Der Prozess für die grundlegende Neuordnung der deutschen Krankenhauslandschaft hat aus unserer Sicht auch vielversprechend begonnen. Die Vorschläge der Regierungskommission sahen eine starke Rolle für Pflegefachpersonen vor, wie beispielsweise die Level-1i-Krankenhäuser unter fachlich-pflegerische Leitung zu stellen, Pflegenden mehr Befugnisse und Verantwortung zu übertragen und diese im Rahmen der Heilkundeübertragung gesetzlich zu verankern. Aber: Im Gesetzgebungsprozess geriet die Pflege als wesentlicher Leistungerbringer völlig aus dem Blick und fand im Gesetz keinerlei Entsprechung mehr. Damit ist eine einmalige Chance vertan, mit dem KHVVG das enorme Potenzial der professionellen Pflege zu heben und für die Sicherstellung der Versorgung zu nutzen.“
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das als größte Reform der letzten 20 Jahre betrachtet wird, adressiert zentrale Herausforderungen wie die Zentralisierung von Leistungen und die Neuordnung der Krankenhausfinanzierung. Dennoch bleibt das Gesetz deutlich hinter den erforderlichen Maßnahmen zurück. Für die Pflege bringt das verabschiedete KHVVG vor allem Änderungen im Pflegebudget mit sich: Pflegeentlastende Maßnahmen sollen künftig wieder über das Pflegebudget vergütet und pauschal anerkannt werden. „Damit nimmt die Regierung eine Entscheidung von vor zwei Jahren zurück, die sich als falsch herausgestellt hat“, so Lux.
Die Krankenhausreform in ihrer aktuellen Form greife in vielerlei Hinsicht zu kurz, meint Lux: „Besonders in der sektorenübergreifenden Versorgung muss die Pflege zukünftig eine zentrale Rolle übernehmen. Die Krankenhausreform, der Ausbau der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung können nur gelingen, wenn die Pflege eng eingebunden wird und steuernde Aufgaben übernimmt! Dafür braucht es Anpassungen auf vielerlei Ebenen wie bei Gesetzen, Verordnungen und beim G-BA. Wer es immer noch nicht begriffen hat: Ohne Pflege kann eine tragfähige Gesundheitsversorgung in Zukunft nicht gewährleistet werden. Die aktuelle politische Situation kann für die Pflege als Chance genutzt werden, dass mit der neuen Bundesregierung für die Zukunft noch Nachbesserungen möglich sind“
Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2024/DBfK-ueber-die-Zustimmung-des-Bundesrats-zum-KHVVG.php
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