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Gesundheitsreformen: DBfK, vdää* und VdPP fordern stärkere Rolle der Pflege

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärztinnen (vdää) sowie der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) fordern, dass den Pflegeberufen im Rahmen der geplanten Gesundheitsreformen eine zentrale Rolle zukommt. Aus Sicht der Verbände lässt das Pflegekompetenzgesetz (PKG) bislang entscheidende Schritte zur Weiterentwicklung dieser Berufsbilder vermissen.

Die Bundesregierung plant umfassende Reformen für den ambulanten, stationären und Notfallbereich sowie Neuerungen bei der Prävention durch das Gesundes-Herz-Gesetz. Laut den drei Verbänden DBfK, vdää* und VdPP erfordern all diese Versorgungsbereiche jedoch neue Berufsbilder und eine Umverteilung von Aufgaben. Die Verbände kritisieren, dass das Pflegekompetenzgesetz bislang nicht die notwendigen Weichenstellungen bietet, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit der Einführung von Primärversorgungszentren, regionalen Gesundheitszentren (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz), sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) und integrierten Notfallzentren (Notfallreform) müssen laut Verbänden strukturierte Patient/innenpfade von Anfang an als zentrales Ziel verfolgt werden. Von der Erstbegutachtung über Patient/innen-Lotsen und das Case Management bis zur aufsuchenden Behandlung im ländlichen Raum sollten Pflegefachpersonen im zukünftigen Berufemix eine führende und verantwortungsvolle Rolle übernehmen können.

„Angesichts der Herausforderungen im Gesundheitswesen muss das PKG Aufgabenverlagerungen hin zu qualifizierten Pflegefachpersonen ermöglichen, damit sie in neuen Versorgungsstrukturen – wie Primärversorgungszentren und sektorenübergreifenden Einrichtungen – eigenständig und patient:innenzentriert tätig werden können. Dieser größere Wurf ist im Entwurf zum PKG noch nicht enthalten“, betont Dr. Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. Das bisherige Festhalten am Arztvorbehalt blockiere eine wirkungsvolle Neuordnung der Versorgungsprozesse.

Der Referentenentwurf sieht zwar vor, dass Pflegefachpersonen bei der Versorgung von Diabetes, Demenz und chronischen Wunden erweiterte Kompetenzen erhalten, belässt jedoch die Entscheidung über ihren Einsatz weiterhin bei den Vertragsärzt/innen. Gerade in der ambulanten Versorgung sei jedoch eine effizientere Nutzung der personellen Ressourcen und Kompetenzen dringend erforderlich. Die Primärversorgung durch Community Health Nurses (CHN) könnte bestehende Versorgungslücken schließen, Präventionsangebote stärken, Pflegestrukturen besser organisieren und so langfristig Pflegebedürftigkeit verringern, Lebensqualität erhalten sowie die Sozialversicherungskosten senken.

Michael Janßen, Vorstandsmitglied des vdää*, ergänzt: „Es ist paradox, dass die Ärzt:innenschaft sich über Überlastung beschwert, aber gleichzeitig die Kompetenzübertragung auf andere Berufsgruppen hemmt. Die Stärkung der Pflegeberufe muss notfalls auch gegen den Widerstand der organisierten Ärzt:innenschaft durchgesetzt werden.“

Dr. Udo Puteanus vom VdPP weist zudem auf die Bedeutung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) hin, insbesondere bei älteren, multimorbiden Patient:innen: „Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen, Ärzt:innen und Apotheker:innen unverzichtbar. Wir benötigen feste AMTS-Strukturen und interprofessionelle Teams, um Risiken zu minimieren und die Qualität der Versorgung zu sichern.“

DBfK, vdää* und VdPP sind sich einig: Ohne eine deutliche Kompetenzerweiterung für Pflegeberufe bleibt nicht nur das Pflegekompetenzgesetz hinter den Erfordernissen einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung zurück, sondern es wird auch versäumt, die Basis für die weiteren Reformen zu schaffen.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2024/DBfK-vdaeae-und-VdPP-fordern-staerkere-Rolle-der-Pflege-auch-gegen-den-Widerstand-der-Aerzt-innenschaft.php

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