Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), fordert ein Antrags- und Stimmrecht der beruflich Pflegenden im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Eine vollständige Integration der Pflege in den G-BA bietet die Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern. „Traditionelle Vorstellungen sind der falsche Weg, um den G-BA an heutige Versorgungsverhältnisse anzupassen und zu reformieren. Juristische Schwarz-Weiß-Malerei ist fehl am Platz“, sagt Vogler. Sie verlangt einen vollwertigen Sitz für die Pflegeberufe im G-BA, ausgestattet mit den nötigen finanziellen und organisatorischen Ressourcen. Nur so könne der Anspruch eines ‚Gemeinsamen‘ Bundesausschusses erfüllt werden.
Birgit Pätzmann-Sietas, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats, unterstützt diese Forderung. Obwohl sie seit vielen Jahren die Pflege im Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA für den Deutschen Pflegerat vertritt, hat sie weder ein Antrags- noch ein Stimmrecht. „Die demografische Entwicklung mit ihren enormen Herausforderungen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung erfordert, dass Pflege ein Antrags- und Stimmrecht im G-BA erhält. Die Bedeutung der Pflege wird nicht nur in einem eigenständigen Sozialgesetzbuch im SGB XI anerkannt. Im Pflegeberufegesetz hat die Politik die Stellung der Pflegenden weiter aufgewertet. Gleiches gilt für das kommende Pflegekompetenzgesetz.
Daher ist es nur konsequent, die politisch und gesetzlich hervorgehobene Stellung der Pflege im zentralen Gremium des Deutschen Gesundheitswesens voll anzuerkennen. Die dafür notwendige Novellierung der Beteiligungsrechte im G-BA und die damit verbundene notwendige Anpassung der Stimmrechte ist zweifelsohne möglich.“
„So funktioniert Wertschätzung. Jegliche besitzstandswahrende Äußerungen stehen dem konträr entgegen und sind nicht nachvollziehbar“, weist Vogler hin. Die Pflege sei eine tragende Säule des Gesundheitssystems. Ihre Erfahrungen müssen gleichberechtigt in den G-BA einfließen. „Im 21. Jahrhundert muss es selbstverständlich sein, dass die Pflegeberufe mit ihren Verbänden mitbestimmen.“
Pätzmann-Sietas betont, dass das Gesundheitswesen von der Expertise der Pflege profitieren müsse und nicht ausschließlich auf die Kenntnisse von Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen setzen dürfe. „Anstatt die Pflege systematisch auszuschließen, muss sie als gleichberechtigte Partnerin anerkannt und einbezogen werden.“ Beide Pflegeexpertinnen unterstreichen, dass es bei der Neuordnung des G-BA darum geht, das Gremium neu zu gestalten, einschließlich einer Zusammenführung der Sozialgesetzbücher.
Foto: stock.adobe.com – beeboys
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