Während die Anzahl der Pflegebedürftigen seit Jahren kontinuierlich steigt, erlebt Deutschland derzeit einen Rückgang der pflegerischen Versorgungsstrukturen. Der Personalmangel und die unzureichende Refinanzierung haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Kapazitäten verschwunden sind. Zehntausende Familien stehen vor der Herausforderung, ihre pflegebedürftigen Angehörigen ohne ausreichende Unterstützung zu versorgen.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat kürzlich eingeräumt, dass die aktuelle Bundesregierung nicht in der Lage ist, die pflegerische Versorgung nachhaltig zu sichern. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordert daher fünf Sofortmaßnahmen, um ein weiteres Wegbrechen der Strukturen zu verhindern:
1. Befreiung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen
Die Pflegeversicherung solle von allen versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, die derzeit übernommen werden. Diese Leistungen sollen künftig durch die zuständigen Stellen finanziert werden:
- Medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim: Übernahme durch die Krankenkassen (ca. 3 Mrd. Euro jährlich)
- Soziale Absicherung der Pflegepersonen: Finanzierung aus Steuermitteln (ca. 3 Mrd. Euro jährlich, inklusive Rentenpunkte für pflegende Angehörige)
- Förderbeträge zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Finanzierung aus Steuermitteln (zweistelliger Millionenbetrag jährlich)
Die Ausbildungskosten sollen aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herausgenommen werden, wie im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbart.
2. Anpassung und Dynamisierung der Leistungen für Pflegebedürftige
- Einmaliger Kostenausgleich: Insbesondere im ambulanten Bereich, um das Auseinanderdriften von Preisen und Sachleistungsbeträgen zu stoppen.
- Automatische Dynamisierung der Sachleistungsbeträge: Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung in der Pflege, inklusive politisch gewünschter Mehrkosten.
- Erhöhung der Sachleistungsbeträge: Spürbare Anhebung für Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, da diese Versorgungsformen maßgeblich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen.
3. Einführung einer Kompetenzvermutung
Die Anerkennung internationaler Pflegekräfte müsse beschleunigt werden. Eine Kompetenzvermutung solle eingeführt werden, die den Überprüfungsprozess umkehrt:
- Sofortige Arbeitserlaubnis: Wer eine dreijährige Ausbildung oder ein Studium sowie die passenden Sprachkenntnisse nachweist, solle sofort als Fachkraft in Deutschland arbeiten dürfen.
- Nachträgliche Überprüfung: Ein eventuell notwendiger Vergleich der Ausbildungsinhalte könne im Nachgang erfolgen, während die Pflegekräfte bereits tätig sind.
4. Überdenken der Ausbildung in der Pflege
Die Abschaffung der Altenpflegeausbildung müsse hinterfragt werden. Die Ausbildungszahlen lägen weiterhin hinter denen des Ausbildungsjahres 2021/2022 zurück, während der Personalbedarf in der Pflege steige.
- Wiederaufnahme der Altenpflegeausbildung: Die vorherige Aufwärtsentwicklung mit einem Zuwachs von 60 Prozent über zehn Jahre müsse wiederhergestellt werden.
- Vereinfachung der Ausbildungsabläufe: Die generalistische Pflegeausbildung bringe komplizierte Abläufe mit sich, die Interessierte und kleine Ausbildungsbetriebe abschrecken.
5. Realistische Gestaltung des Personaleinsatzes
Um bei knapper Personalsituation eine qualitätsgesicherte Versorgung sicherzustellen, müsse der Personaleinsatz flexibler gestaltet werden:
- Flexibilisierung des Personaleinsatzes: In der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege, um möglichst viele, auch schwerstpflegebedürftige Menschen, optimal zu versorgen.
Diese Maßnahmen seien laut bpa entscheidend, um den Fachkräftebedarf zu bewältigen und die pflegerische Versorgung in Deutschland nachhaltig zu sichern.
Zur Pressemitteilung: https://www.bpa.de/news-fachinformationen/news/news/5-punkte-als-rezept-gegen-die-pflege-krise
Foto: stock.adobe.com – beeboys
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