DPR: Grundgesetz um das Grundrecht auf Pflege erweitern

Grundgesetz PflegeZum 75. Jubiläum des Grundgesetzes betont der Deutsche Pflegerat die fundamentale Bedeutung des Artikels 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar". Dieser Grundsatz ist essenziell für alle Pflegeberufe.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Achtung der Menschenrechte einschließlich der kulturellen Rechte, des Rechts auf Leben und Wahlfreiheit, das Recht auf Würde und respektvolle Behandlung sind grundlegende Prinzipien der gesamten Gesellschaft, die es zu achten gilt. Zugleich sind sie Kern und Grundpfeiler unseres Berufsverständnisses als Profession Pflege.“

Die Werte des Grundgesetzes und des ICN-Ethikkodex

Die Werte des Grundgesetzes und des Ethikkodex des International Council of Nurses (ICN) müssen laut Deutschem Pflegerat in ganz Deutschland jederzeit gelebt und umgesetzt werden. Als Profession Pflege stehen wir zu unserer Verantwortung und sind uns der Bedeutung unseres Grundgesetzes für unsere Demokratie bewusst. Das bedeutet auch, dass Organisationen und Parteien, die Menschen nicht in ihrer Gleichheit wahrnehmen, für die beruflich Pflegenden niemals eine Option sein können. Die aktive Teilnahme bei rechtsradikalen und als verfassungsfeindlich eingeschätzten Parteien ist aus Sicht des Pflegerats nicht mit dem Kodex der beruflich Pflegenden zu vereinbaren.

Verantwortung der Pflege und der Gesellschaft

Gefordert sind wir laut Christine Vogler als Pflegende und auch vor allem als Gesellschaft. Gleichheit und Würde – diese Prinzipien müssen von uns allen jederzeit und überall in Deutschland gelebt und umgesetzt werden. Wir dürfen nicht nachlassen in unserem Einsatz für die Demokratie. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie erfordert von uns allen tägliches Engagement. Unser Grundgesetz lebe von verantwortungsbewussten Menschen, die ihre Rechte verteidigen und den Inhalt des Grundgesetzes schützen.

Forderung nach einem Grundrecht auf Pflege

Unser Grundgesetz sei jedoch nicht unveränderlich. Es stehe auch in der Verpflichtung für uns als Bürger und als Gesellschaft gleichermaßen. Es solle uns schützen und unsere Rechte gewährleisten. Der Deutsche Pflegerat fordert, dass das Grundgesetz an einer entscheidenden Stelle erweitert werden muss, die für unsere Demokratie in Deutschland unerlässlich ist. Deutschland benötigt ein Grundrecht auf eine gute pflegerische Versorgung und auf gute Rahmenbedingungen für Pflegende, betont Christine Vogler.

„Bund und Länder müssen die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Sie müssen sicherstellen, dass eine ausreichende und zugängliche Pflege von hoher Qualität gewährleistet wird. Es muss gewährleistet sein, dass genügend qualifizierte beruflich Pflegende zur Verfügung stehen und entsprechend ihrer Kompetenzen eingesetzt werden."

Pflege als Stütze der Gesellschaft

Neben der bereits im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP festgeschriebenen und im Grundgesetz aufzunehmenden Kinderrechte sei die Pflege eine weitere wichtige Stütze unserer Gesellschaft, die zudem neu ins Grundgesetz aufgenommen werden müsse.

Der Aufruf des Deutschen Pflegerats unterstreicht die Notwendigkeit, Pflegeberufe und deren Rahmenbedingungen im Grundgesetz zu verankern, um eine qualitativ hochwertige und menschenwürdige Versorgung zu gewährleisten. Die Pflege soll als wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems anerkannt und gefördert werden, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und die Würde des Menschen stets zu wahren.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/75-jahre-grundgesetz--bedeutung-und-verpflichtung-der-pflege

Foto: stock.adobe.com – U. J. Alexander

 

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