DPR über Kabinettsbeschluss zum KHVVG: Politik verfehlt erneut die Berücksichtigung der Pflegeberufe

Bloored empty long corridor in the modern clinic. Medical backgroundEinmal mehr zeigt sich, dass die Politik daran scheitert, die Pflegeberufe angemessen zu berücksichtigen. Der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) marginalisiert die berufliche Pflege in bemerkenswerter Weise. Trotz intensiver Konsultationen und klarer Forderungen des Deutschen Pflegerats wurden wesentliche Anliegen der Pflegeberufe ignoriert und aus dem Referentenentwurf gestrichen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, äußerte scharfe Kritik: „Dieser Entwurf ist eine Missachtung des Könnens der Pflegekräfte. Die Ignoranz gegenüber unseren Forderungen zeigt, dass die Pflege trotz aller politischen Beteuerungen zumindest in dieser Reform keine Beachtung findet.“ Vogler betont, dass ohne eine Stärkung und Beachtung der professionellen Pflege die Krankenhausreform nicht funktionieren wird. „Die Qualität der Patient:innenversorgung steht auf dem Spiel. Aus der pflegerischen Perspektive ist der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung für den Deutschen Pflegerat eine Enttäuschung.“

Der Deutsche Pflegerat fordert eine echte Anerkennung und Wertschätzung der Pflegeberufe sowie eine aktive Mitsprache bei der Gestaltung der Gesundheitsversorgung. „Die Zeit der leeren Versprechen und der strukturellen Benachteiligung der Profession Pflege muss enden – jetzt sind echte Taten gefragt,“ betont Vogler. Im Mittelpunkt müsse die Versorgungs- und Patientensicherheit stehen, die ohne die professionelle Pflege nicht gewährleistet werden kann. „Die Bedeutung der Profession darf nicht systematisch untergraben werden.“

Bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der Pflegerat deutliche Kritik geäußert und eine Beteiligung der Profession Pflege als unabdingbar für den Erfolg der Reform eingefordert. Dennoch findet die Pflege im Gesetzentwurf zum KHVVG kaum Beachtung.

Besonders eklatant ist das Streichen des § 115h SGB V, der im Referentenentwurf definiert hatte, was unter medizinisch-pflegerischer Versorgung zu verstehen ist und welche Leistungen darunter fallen. „Dieser Paragraph hätte in den neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, den Level 1i-Kliniken, eine zentrale Rolle spielen können – vorausgesetzt, die Profession Pflege wäre entsprechend eingebunden worden. Diese Chance wurde leichtfertig vertan,“ erklärt Vogler.

Der Gesetzentwurf konzentriert sich erneut auf den Arztvorbehalt und ignoriert die immense fachliche Kompetenz der Pflegeberufe. Die im Gesetzentwurf genannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung des Berufs seien eine Farce, da diese Kompetenzen längst bei der Profession Pflege vorhanden seien. „Ohne die Einbeziehung der Profession Pflege wird die Reform nicht funktionieren. Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihren Worten Taten folgen lässt,“ mahnt Vogler abschließend.


 Zur Pressemitteilung:

Foto: stock.adobe.com – romaset

 

AKTUELLES

Den Durchblick über die Pflegeforschung behalten?!

Mit aktuellen Forschungsergebnissen, innovativen Ansätzen und praxisrelevanten Artikeln bietet Ihnen unsere Fachzeitschrift Pflegewissenschaft wertvolles Wissen für die Pflegepraxis und den wissenschaftlichen Diskurs.