Pflegekammer Baden Württemberg: Zeitplan für die Registrierung steht

Email and user icon,sign,symbol marketing or newsletter concept, diagram.Sending email.Bulk mail.Email and sms marketing concept. Scheme of direct sales in business. List of clients for mailingDer Vertrag mit der IT-Firma zur Durchführung der Registrierung der Pfegefachpersonen ist unter Dach und Fach. „Wir danken dem Sozialministerium, das die Verhandlungen und den Vertrag soweit vorbereitet hatte, dass der Vorstand des Gründungsausschusses diesen nur noch prüfen und letzte Feinheiten klären musste“, erklärt Peter Bechtel, Vorsitzender des Gründungsausschusses für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg.

Nachdem der Vorstand des Gründungsausschusses einstimmig dem Beitritt zum Vertrag zugestimmt hatte, wurden in den letzten zwei Wochen verschiedene Abstimmungsprozesse bezüglich der Inhalte und Abläufe des Datenverarbeitungsvertrags mit Grün Software durchgeführt. Der Vertrag wurde nun unterzeichnet und der Zeitplan für die Registrierung steht fest. "Am 24. August 2023 werden die Arbeitgeberanschreiben verschickt", erläutert Bechtel. Das Portal für die Dateneingabe wird dann ab dem 26. September zur Verfügung stehen. "Bis dahin haben die Arbeitgeber Zeit, die Daten gemäß den Vorgaben von Grün Software vorzubereiten", fügt der Vorsitzende hinzu. Dies gewährt den Arbeitgebern eine Zeitspanne von acht Wochen, um sich auf die Meldung vorzubereiten. Ab dem 19. Oktober 2023 werden zudem Erinnerungen an die Arbeitgeber gesendet, die ihre Pflegekräfte noch nicht gemeldet haben.

„Der Versand der Anschreiben der künftigen Mitglieder der Landespflegekammer Baden-Württemberg ist für Ende Dezember 2023 bzw. Anfang Januar 2024 geplant. Diesem Anschreiben wird ein Formular für eine mögliche Einwendung beigelegt“, erklärt Bechtel die nächsten Schritte. Eine Einwendung könne jedoch auch per E-Mail oder Brief eingereicht werden.

Unter Berücksichtigung der Aufbereitungszeit für die eingegangenen Daten sowie der Frist für die Einwendungen wird das Sozialministerium dann am 11. März 2024 das Erreichen des 60-Prozent- Quorums feststellen.

Aktuelle Informationen zur Registrierung erhalten Sie unter www.pflegekammer-bw.de


Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-bw.de/wp-content/uploads/2022/08/registrierung-grundungsausschuss.pdf

Foto: stock.adobe.com – Ivan

 

 

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