Der Bedarf an Palliativversorgung wird in Zukunft noch erheblich steigen, während bereits jetzt eine palliativmedizinische Unterversorgung in deutschen Krankenhäusern deutlich spürbar ist.“ mahnt Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, anlässlich deren heutiger Veröffentlichung einer Stellungnahme zur Krankenhausreform: „Deshalb ist es dringend erforderlich, die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten in allen Krankenhausbereichen zu verbessern bzw. auszubauen.“ Bisher bieten nur 17 Prozent aller Kliniken eine Palliativstation für erwachsene Palliativpatient:innen und lediglich 4 Prozent einen multiprofessionellen Palliativdienst zur Unterstützung von schwerkranken und sterbenden Menschen auf weiteren Stationen an.
Und dies, obwohl palliativmedizinische Versorgung grundsätzlich zu einer Kostenreduktion im Gesundheitswesen beiträgt, wie DGP-Vizepräsident Dr. Bernd Oliver Maier erläutert: „Übertherapien und Fehlversorgung könnten vermieden werden, wenn zB in der Intensivmedizin oder der Onkologie bei Bedarf palliativmedizinische Expertise hinzugezogen werden kann. Das entlastet auch die Teams merklich.“ Die Fachgesellschaft sieht die anstehende Krankenhausreform als Chance, in Krankenhäusern auf drei beschriebenen Leveln das fachliche Angebot von Palliativbeauftragten, Palliativdiensten und Palliativstationen klug zu kombinieren, um eine wohnortnahe spezialisierte Palliativversorgung in allen Einrichtungen zu gewährleisten.
„Nur so können wir die dringend notwendige zeitgerechte Integration der spezialisierten Palliativversorgung erreichen.“ unterstreicht Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum München. „Ab Diagnose einer nicht-heilbaren und lebenslimitierenden Erkrankung kann über einen ersten Kontakt zu einem Palliativteam nachgedacht werden. Sinnvoll ist dies oft schon ein bis zwei Jahre oder zumindest Monate vor dem Lebensende und nicht erst in der Sterbephase.“ Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Entscheidend für die Palliativbetreuung sind neben Prognose und Diagnose die Bedürfnisse der Patient:innen und ihrer Angehörigen. Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind, sondern in jeder Hinsicht gut behandelt, versorgt und begleitet werden.“
Versorgungsgerechtigkeit am Lebensende bedeutet deshalb, dass palliative Kompetenz sowohl für Patient:innen mit fortgeschrittenen onkologischen als auch mit internistischen, neurologischen und weiteren Erkrankungen vorgehalten werden muss, und dies in Krankenhäusern sämtlicher Level von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Ziel dabei ist, dass Patient:innen nicht nur Symptomlinderung und mit ihren Familien Unterstützung und Lebensqualität erfahren, sondern dank eines sinnvoll verschränkten stationären und ambulanten Angebots auch gut begleitet im eigenen Zuhause sterben dürfen, sollte dies ihr Wunsch sein.
DGP STELLUNGNAHME KRANKENHAUSREFORM
Zur Pressemitteilung: https://www.dgpalliativmedizin.de/category/233-pressemitteilungen-2023.html?download=1355
Foto: kornnphoto – stock.adobe.com
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