Deutscher Pflegerat fordert seine Beteiligung an der Personalbemessung ein

deutscher pflegerat pprIm § 137 l SGB V ist eindeutig geregelt, dass bei der Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) zu beteiligen ist. Das hierzu erfolgte Ausschreibungsverfahren ist bereits beendet. Erarbeitet wurde u.a. eine Leistungsbeschreibung für die Weiterentwicklung der PPR 2.0. Eine Beteiligung des Deutschen Pflegerats hat es bis heute nicht gegeben.

Hierzu äußert sich Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats:

„In Deutschland scheint an manchen Stellen ein mangelndes Bewusstsein für die Einhaltung von Gesetzen zu herrschen. Müssen die Vertragsparteien auf Bundesebene Gesetze nicht mehr beachten? Und duldet die Politik dies? Der bis zum heutigen Tag fehlende Einbezug des Deutschen Pflegerats bei der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus ist ein eklatantes Fehlverhalten.

Ohne die Mitwirkung der Verbände der beruflich Pflegenden wurde eine Leistungsbeschreibung für die Weiterentwicklung der PPR 2.0 erarbeitet, auf deren Basis nun gearbeitet werden soll. Wenn nicht bei der inhaltlichen Konzeption der Weiterentwicklung, an welcher Stelle sonst soll die Pflegeexpertise des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände denn sinnvollerweise eingebracht werden? Das ist nicht tolerierbar und wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass über die beruflich Pflegenden, aber nicht mit ihnen geredet und beschlossen wird.

Der Deutsche Pflegerat ist explizit im § 137 l Abs. 2 SGB V als zu beteiligende Institution genannt. Diese Beteiligung fordern wir umgehend ein. Anders kann es nicht zu einer Stärkung der beruflich Pflegenden und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Patientenversorgung in den Kliniken kommen.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/2023/04/20/gesetze-muessen-fuer-alle-gleich-gelten/

Foto: AdobeStock, Angkana

 

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