Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung

vogler christineDeutscher Pflegerat vermisst Vision

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) liegt vor. Hierzu bewertet Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Dem Referentenentwurf fehlt die Vision für eine nachhaltige Pflege. Wir vermissen die Idee eines funktionierenden Gesundheitssystems, das alle Gesundheitsfachberufe und alle Sektoren einbezieht.

Der jetzige Referentenentwurf dient vor allem der kurzfristigen Rettung der Finanzen der Pflegeversicherung. Nicht aufgefangen werden die immensen Kostensteigerungen für die Pflegebedürftigen, die zu großen zusätzlichen Belastungen der Sozialhilfeträger führen werden.

Eine wirkliche, zeitnah erforderliche Strukturreform der Pflegeversicherung steht nach wie vor aus, in der bezüglich der pflegebedingten Kosten der ´Sockel-Spitze-Tausch´ aufzugreifen ist. Benötigt werden tatsächliche qualitative Verbesserungen der pflegerischen Versorgung und deren Sicherung. Die beruflich Pflegenden müssen gestärkt werden. Die Bedingungen für pflegende Angehörige müssen sich verbessern. Benötigt wird die Neustrukturierung der Kompetenzen der Gesundheitsfachberufe sowie die Anerkennung der Langzeitpflege als Teil des Gesamtsystems. Dies mit einer sinnvollen Zusammenführung von SGB V- und SGB XI-Leistungen.

Abgelenkt wird in den Regelungen des Referentenentwurfs zur Personalausstattung mit qualifizierten Pflegehilfskräften von der im Koalitionsvertrag festgelegten Harmonisierung durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz. Der Entwurf enthält entgegengesetzt dazu eine umfassende Lockerung der beruflichen Qualifikationen für Pflegehilfskraftpersonal bis hin zur Anerkennung von nur berufspraktischer Erfahrungen sowie nicht zu tolerierende langjährige Übergangsregelungen. Das gefährdet die Versorgungssicherheit.

Wenn der Bund und die Länder nicht unverzüglich die notwendigen Inhalte sowie Ausbildungsstrukturen für den bundeseinheitlichen Pflegeassistenzberuf schaffen, kann die qualitativ und quantitativ gebotene Einführung des neuen bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens schon im ersten Schritt zum 1. Juli 2023 nicht gelingen. Dies hat unabsehbare Folgen für die Sicherstellung der Pflege in allen Versorgungsbereichen.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/2023/03/01/referentenentwurf-zum-pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz-staerkt-nicht-die-pflegerische-versorgung/

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