Mehr Schein als Sein – Bochumer Bund fordert eine echte Landespflegekammer in Baden–Württemberg

BochumerBund 20201119Grundsätzlich befürworten wir als BochumerBund die Etablierung von Landespflegekammern. Folgende Argumente führen dazu, dass wir uns dennoch gegen den aktuellen Gesetzesentwurf zur Landespflegekammergründung in BadenWürttemberg positionieren, ohne hier auf einzelne Paragraphen näher eingehen zu wollen:

1. Auch wenn der Eindruck erweckt wird, dass es sich bei der Landespflegekammer BadenWürttemberg um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit verpflichtender Mitgliedschaft bei zu entrichtenden Mitgliedsbeiträgen und damit um eine Selbstverwaltung handelt, ist es nach den Landespflegekammern in Niedersachsen und SchleswigHolstein ein weiterer Schlag ins Gesicht aller Pflegefachpersonen. Denn die zukünftige (Schein)kammer befindet sich nicht mit den anderen Gesundheitsberufen in der Heilberufekammer BadenWürttemberg und damit nicht auf Augenhöhe mit den anderen Berufen im Gesundheitswesen.

2. Das im Gesetzentwurf formulierte Quorum lehnen wir ab, zumal es bereits im Jahr 2018 ein eindeutiges Befragungsergebnis gegeben hat. Außerdem handelt es sich generell um ein für Deutschland untypisches sowie verfassungsrechtlich fragwürdiges Vorgehen (Parlamentshoheit). Zumal die Hürde eben nur für die Etablierung der Rechte und nicht für die Pflichten zu scheinen gilt. Der Entwurf wirkt auf uns wie die Verwirklichung eines reinen Lippenbekenntnis, das nach außen politischen Willen zur Unterstützung der Pflegenden simuliert und die wahrhaftige Selbstverwaltung einer eigenständigen Profession gleichzeitig zu verhindern versucht, was sich auch in der deutlich zu geringen Anschubfinanzierung zur Etablierung der nötigen Verwaltungsstrukturen zeigt.

3. Das Beteiligungsportal auf der Internetseite des Landespflegerates bildet die unterschiedlichen Meinungen zu dem Entwurf zwar ab, kanalisiert diese jedoch nicht effektiv. Relevante Institutionen  namentlich wir als BochumerBund, welche in der Thematik rund um die Etablierung einer Pflegekammer große Expertise aufweisen, können diesen Entwurf fundiert beurteilen und stellen fest, dass dieser weit entfernt von den tatsächlichen Anforderungen und Belangen einer echten Pflegekammer ist. Nach unserer Mitwirkung an erfolgreichen Gründungen wie in NordrheinWestfahlen und in RheinlandPfalz sowie dem Prophezeien des kläglichen Scheiterns in SchleswigHolstein und Niedersachsen, bieten wir dem Landespflegerat sowie dem Gesetzgeber gerne eine Beratung an.

Unterdessen fordern wir:

1. Eine politisch eindeutige Entscheidung und klare Positionierung für die Etablierung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg, welche diesen Namen verdient.

2. Die Landespflegekammer wird auf Grundlage des Kammergesetzes den anderen Heilberufen in Form und Funktionalität gleichgestellt und erhält mit der Gründung neben sofortigen Pflichten auch alle erforderlichen Rechte.

3. Der Gründungsausschuss kann nur mit einer adäquaten Anschubfinanzierung (Vgl. NRW) direkt nach der gesetzlichen Verabschiedung seine Arbeit aufnehmen und eine tatsächliche Selbstverwaltung der Profession anstreben, ohne mühsam sehr viel Energie und Zeitressourcen in den Kampf um den eigentlichen Gründungsprozess zu verlieren.

4. Eine Absprache aller relevanten Verbände und Akteure darüber, wie der Druck auf das Sozialministerium so erhöht werden kann, dass eine Änderung dieses Entwurfes analog den oben aufgeführten Punkten erfolgt. Wir als BochumerBund stehen hierzu gerne bereit.

 

Links und Quellenverweise

Gesetzesentwurf:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/gesetzentwuerfe/221221_Gesetzentwurf_Landespflegekammer.pdf

Beteiligungsportal:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/errichtung-einer-landespflegekammer

Rechtsprofessor Kluth (als Hintergrundinformation):
http://www.kammerrecht.de/media/aktuelles/Kluth-Chinavortrag_de.pdf


Zur Pressemeldung: https://www.bochumerbund.de/pressemeldungen/pflegekammer-bw/

 

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