Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - 80. Nachlieferung

Böhme
 
Böhme, Hans
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z
Verständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen
WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – September 2019 
 
Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen liegt die 80. Nachlieferung vor.

Die Nachlieferung enthält ein neues Stichwort:
Mischen von Aromastoffen – Aromatherapie und Aromapflege sind aufgrund ihrer besonderen Wirkung auf Körper, Geist und Seele als komplementäre Heilbehandlungs- und Pflegemaßnahmen ein wichtiger Baustein einer ganzheitlichen Heilbehandlung und einer ganzheitlichen Gesundheitsund Krankenpflege. Da die Wirkweise der Aromapflege zunehmend erforscht und somit auch wissenschaftlich belegt wird, gewinnt sie vermehrt an Bedeutung in Heilbehandlung und Pflege, wodurch auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aromatherapie und Aromapflege auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
Zur Klärung der Frage, ob Mischen von Aromastoffen erlaubt ist, muss die Rechtslage eingehend aufgeschlüsselt werden, um dies überhaupt verständlich zu machen Es stellen sich deshalb unter anderem folgende Fragen: Unter welche Rechtsvorschriften fällt das Herstellen von Aromastoffen? In welchem Verhältnis stehen die öffentlich-rechtlichen Ordnungsvorschriften zueinander? In welchem Verhältnis stehen die zivilrechtliehen Vorschriften zueinander? Wer ist Hersteller? Was ist Herstellung? Ist Mischen Herstellen? Ist Mischen auf Vorrat Herstellen?
In dem Stichwort werden die Fragen eingehend beantwortet.

Eine Rezension von Paul-Werner Schreiner