Österreich: Novelle bringt mehr Kompetenzen und Spezialisierungen in der Pflege

Man being cared for by a private Asian nurse at home suffering from Alzheimer's disease to closely care for elderly patients with copy space on leftEine kürzlich vorgestellte Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes soll die Kompetenzen und Spezialisierungen in der Pflege erweitern. Diese Gesetzesänderung, die vom Gesundheitsministerium kürzlich in Begutachtung geschickt wurde, soll noch im Juli vom Nationalrat beschlossen werden.

Die neuen Regelungen passen die Kompetenzen der diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen denen anderer gehobener Gesundheitsberufe an und erlauben ihnen künftig, bestimmte rezeptfreie Medikamente weiterzuverordnen. Zudem bieten Fachhochschulen in Zukunft spezialisierte Ausbildungen für Pflegekräfte an, beispielsweise in den Bereichen Anästhesie und Onkologie.

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch sieht in der Erweiterung der Kompetenzen eine Chance, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und sowohl Patient/innen als auch Mitarbeiter/innen zu nützen. In den letzten Jahren hat die Bundesregierung insgesamt drei Reformpakete für die Pflege beschlossen, um Verbesserungen für Mitarbeiter/innen, Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und die Pflegeausbildung umzusetzen. Diese Reformen haben die Kompetenzen in der Pflege bereits erheblich erweitert, etwa durch die Möglichkeit zur Erstverordnung von Medizinprodukten und zur Erstbegutachtung bei der Pflegegeldeinstufung.

Die jüngste Novelle erweitert diese Kompetenzen weiter. Diplomiertes Pflegepersonal soll nun bestimmte rezeptfreie Arzneimittel weiterverordnen dürfen, was den Patient/innen in einigen Fällen den Besuch bei einem Arzt oder einer Ärztin erspart. Angehörige der Pflegefachassistenz sollen künftig nichtmedikamentöse Infusionen verabreichen und bei der chirurgischen Wundversorgung assistieren können.

Zusätzlich wird es diplomierten Pflegekräften ermöglicht, sich an Fachhochschulen weiterzubilden. Sie können Spezialisierungen mit einem Mindestumfang von 60 ECTS absolvieren und sich in Bereichen wie Anästhesie oder Onkologie weiterqualifizieren. Der Gesundheitsminister kann per Verordnung zusätzliche Spezialisierungen in Bereichen wie Community oder School Nursing festlegen, was den Beruf weiter attraktiver macht. Diese Vereinheitlichung der Spezialisierungen an Fachhochschulen trägt der Akademisierung des gehobenen Pflegedienstes Rechnung, die Ende letzten Jahres abgeschlossen wurde.

Österreichs Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch betont: „Wir schaffen Schritt für Schritt deutlich attraktivere Arbeitsbedingungen in der Pflege: höhere Gehälter, eine sechste Urlaubswoche ab 42 Jahren, bessere Anrechnung von Nachtdiensten und mehr Kompetenzen. Mit der neuen Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes setzen wir diesen Weg fort. Besonders wichtig ist mir, dass wir allen Mitarbeiter/innen die Möglichkeit zur Höherqualifizierung anbieten. Sie können sich so laufend weiterentwickeln.“


Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240614_OTS0060/novelle-bringt-mehr-kompetenzen-und-spezialisierungen-in-der-pflege?utm_source=2024-06-14&utm_medium=email&utm_content=html&utm_campaign=mailaboeinzel

Foto: stock.adobe.com – SKW

 

 

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