Die Zustimmung des Bundesrats zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) der Bundesregierung markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung besserer Arbeitsbedingungen und angemessenerer Personalbesetzung in der stationären Krankenpflege. Die Verordnung zielt darauf ab, den Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder zu ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zu übermitteln. Mithilfe dieser Daten wird ermittelt, inwieweit die tatsächliche Personalbesetzung mit der Soll-Personalbesetzung übereinstimmt, die durch die Pflegepersonalregelung PPR 2.0 festgelegt wurde.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), bezeichnet diesen Schritt als historischen Meilenstein: „Mit dem Beschluss zur Pflegepersonalbemessungsverordnung hat der Bundesrat für die Profession Pflege in Deutschlands Krankenhäusern Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung.“ Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, ergänzt: „Wir sind stolz, dass dieser historische Schritt gelungen ist. Unser Dank gehört allen Beteiligten für die jahrelange gute Zusammenarbeit mit dem klaren Ziel, die Profession Pflege zu stützen und damit auch die pflegerische Versorgung zu verbessern. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Bundesgesundheitsministerium und die Länder haben mit der Entscheidung für die PPBV einen wichtigen und entscheidenden Pfeiler für die Profession Pflege gesetzt.“
Auch Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, lobt den Entschluss: „Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Pflegepersonalbemessungsverordnung am Freitag eine deutliche Verbesserung für die professionelle Pflege auf den Weg gebracht – das ist ein sehr positives Signal an die Berufsgruppe. Zum 1. Juli tritt nun die PPR 2.0 in Kraft, mit der deutlich wird, welchen Pflegebedarf die Patient:innen wirklich haben. Daran gemessen müssen Pflegepersonalbesetzungen erfolgen. Damit ist ein wichtiger Schritt gemacht zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung, durch die mittelfristig die Versorgung der Patient:innen und die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert werden. Der DBfK hat sich intensiv in die Ausarbeitung der PPR 2.0 eingebracht und lange gemeinsam im Deutschen Pflegerat mit der Gewerkschaft Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft für diesen Schritt gekämpft. Die Verabschiedung der Verordnung ist ein Erfolg für die Profession Pflege und die Menschen, die in den Krankenhäusern auf Pflege angewiesen sind.“
Dennoch betonen die Verbände, dass die PPBV ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden muss. Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung. „Damit die PPR 2.0 wirken kann, müssen die nächsten Schritte entschlossen gegangen werden: Personalbemessung für Intensivstationen, Weiterentwicklung der PPR 2.0 und vor allem müssen verbindliche Erfüllungsgrade formuliert werden. Das Ziel ist hier, in Etappen die 100 Prozent Erfüllungsgrad zu erreichen. Also eine Pflegepersonalausstattung, die ausreichend Pflegefachpersonen beschäftigt, um eine bedarfsorientierte Pflege zu ermöglichen.“, so Christel Bienstein.
Die Verordnung soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten, sofern die Bundesregierung den Maßgabe-Änderungen des Bundesrats zustimmt. Der Bundesrat hat damit direkten Einfluss auf den Inhalt der Verordnung genommen, insbesondere in Bezug auf den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen. Zudem fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob die Verordnung auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten sollte, um den Personalbedarf in Krankenhäusern umfassend zu ermitteln. Er kritisiert die beschlossenen Regelungen als unzureichend für eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Weiterhin fordert der Bundesrat die rasche Umsetzung weiterer Maßnahmen wie Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte.
Nach in Kraft treten den PPR 2.0 sollen in einem späteren Verordnungsverfahren weitere Regelungen zum Personalaufbau erlassen werden, um das Ziel der Soll-Besetzung zu erreichen.
Pressemitteilungen:
https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/bundesrat-verabschiedet-pflegepersonalbemessungsverordnung
https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2024/Bundesrat-stimmt-Pflegepersonalbemessungsverordnung-zu.php
Foto: stock.adobe.com – chee siong teh
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