Das am 19.12.2023 von Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgestellte Eckpunktepapier zur Stärkung der Pflegekompetenzen zielt darauf ab, die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen besser zu nutzen und ihre Rolle in der Versorgung zu stärken. Zu den verschiedenen Punkten des Papers gehören die Ausweitung der Zuständigkeiten von Fachkräften in der ambulanten Krankenpflege, die Etablierung eines pflegegradunabhängigen Rechts auf Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Einführung des Berufsprofils der Advanced Practice Nurse, angelehnt an internationale Modelle. Gefordert wird zudem eine zentrale berufsständische Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene. Nach und nach meldeten sich die Berufsverbände zu Wort und zeigen sich zuversichtlich.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), bewertet die Eckpunkte wie folgt: "Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege. Der vorgeschlagene Ansatz ist in allen Punkten richtig. Wenn diese Schritte umgesetzt werden, wäre dies ein Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Kompetenzen der beruflich Pflegenden, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war. Jeder einzelne Punkt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beeindruckend ist die neue Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflege."
Darüber hinaus sagt sie: "Richtig betont wird, dass der Pflegeberuf von der Pflegeassistenzperson bis zur Pflegefachperson mit Masterabschluss ein eigenständiger Heilberuf mit eigenen Kompetenzen ist." Ein weiterer Meilenstein sei die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene, die mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet ist und Empfehlungen für eine Muster-Berufsordnung, eine Muster-Scope of Practice und eine Muster-Weiterbildungsordnung aussprechen kann.
"Obwohl noch Detailfragen zu klären sind und einige Punkte präzisiert werden müssen, stimmt die inhaltliche Richtung der Eckpunkte für eine höhere Berufsautonomie der Pflegeberufe. Das macht zuversichtlich für das Jahr 2024.", sagt Christina Vogler abschließend.
Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK, ist gegenüber dem Eckpunktepapier benfalls positiv gestimmt: "Eine der wesentlichen Aufgaben der professionellen Pflege ist es, Pflegebedürftigkeit zu verhindern bzw. zu vermindern. Die eigenverantwortliche Verordnung häuslicher Krankenpflege und der Vorstoß, die Feststellung von Pflegebedürftigkeit in die Hände von Pflegefachpersonen zu legen, ist eine wichtige Grundlage, dieser Aufgabe nachzukommen."
Sie hebt hevor, dass die vorgesehene Kompetenzerweiterung im Pflegebereich ein vierstufiges Modell beinhaltet, welches auf die Einbeziehung von Pflegefachkräften mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen – von der abgeschlossenen Berufsausbildung über Fortbildungen bis hin zu akademischen Abschlüssen – abzielt. Dadurch werde ein flexibles Karrieremodell geschaffen, das vielfältige Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege bietet.
„Wir sehen das Potenzial, die Gesundheitsversorgung wirklich zu verbessern“, so Klappers Fazit. „Zusammen mit dem ebenfalls in Vorbereitung befindlichen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das die Einführung von Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren beinhaltet, kann eine Versorgung entstehen, die den Herausforderungen gerecht wird. Wir hoffen sehr, dass der eingeschlagene Weg jetzt konsequent verfolgt wird und begleiten gerne die weitere Ausarbeitung und den Prozess.“
Auch der Bundesverband Pflegemanagement äußerte sich zum vorgestellten Eckpunktepapier. Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement, sagt: "Die Pflegefachpersonen in Deutschland sind hoch qualifiziert und verfügen über umfassende Kompetenzen, die bisher nicht ausreichend genutzt werden. Das Eckpunktepapier des Gesundheitsministers bietet vielversprechende Ansätze, um die Versorgung zu verbessern und die Pflegeberufe auf allen Qualifikationsniveaus angemessen zu betrachten."
Zudem begrüßt der Bundesverband Pflegemanagement die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege und im Krankenhausbereich. Die geplante Geschäftsstelle zur Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung der Regelungen nach § 113c SGB XI wird als wichtige Initiative zur Förderung guter Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege angesehen. „Wir stehen hinter den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Unsere Kolleginnen und Kollegen stellen die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicher; dazu müssen Sie auch angemessen entlohnt werden,“ betont Sarah Lukuc.
Das Kurzpapier: Vorläufige Eckpunkte Pflegekompetenzgesetz können Sie hier einsehen.
Die vollständigen Statements und Presseerklärungen können Sie den untenstehenden Links entnehmen:
- https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-eckpunkte-der-pflegekompetenzgesetzes-sind-wegweisend-fuer-die-zukunft-der-pflege
- https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2023/Eckpunktepapier-Pflegekompetenzgesetz.php
- https://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/755.html
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