Österreich: Pflegereform Teil II bringt zahlreiche Verbesserungen für Pflegende und Pflegebedürftige

österreich pflegereformHöhere Förderungen und mehr Qualität für 24-Stunden-Betreuung - leichtere Anerkennung und mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe - Verbesserungen für pflegende Angehörige

Eine höhere Förderung für die 24-Stunden-Betreuung, mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, eine Ausweitung des Angehörigenbonus und die Pflegegeld-Einstufung auch durch diplomierte Pflegekräfte: Das sind nur einige der 18 Maßnahmen des zweiten Teils der Pflegereform, die Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger am Mittwoch präsentierten. “Vom angekündigten zweiten Teil der Pflegereform profitieren alle Menschen, die in Österreich Pflege und Betreuung leisten”, zeigt sich Sozialminister Rauch überzeugt. ÖVP-Klubobmann August Wöginger: “Wir verbessern die Rahmenbedingungen in allen Bereichen der Pflege und Betreuung.”

Vor einem Jahr hatten Sozialminister Rauch und ÖVP-Klubobmann Wöginger die Pflegereform präsentiert: Sie enthielt 20 Maßnahmen, etwa die Erhöhung der Gehälter, eine sechste Urlaubswoche für alle in der pflege tätigen berufsangehörigen ab dem 43. Lebensjahr, finanzielle Unterstützung während der Ausbildung und deutlich mehr Ausbildungsplätze. Alle 20 Maßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht. 

Der am Mittwoch präsentierte zweite Teil der Pflegereform konzentriert sich auf strukturelle Verbesserungen für alle jene, die Pflege leisten. Er umfasst 18 Maßnahmen. Dafür stellt die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode über 120 Millionen Euro zur Verfügung. 

Sozialminister Johannes Rauch: “Strukturelle Reformen im Pflegesektor sind ein wesentlicher Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit, denn jeder Mensch verdient Zugang zu angemessener und leistbarer Pflege. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass dabei für die Menschen, die diese Pflege leisten, Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihnen angemessene Arbeitsbedingungen, Durchlässigkeit zur Höherqualifizierung, einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Verbesserungen im Pflegegeldwesen zusichern. Der nun angestoßene zweite Teil der Pflegereform soll zu einer langfristigen Stabilität des Pflegesektors beitragen.”

ÖVP-Klubobmann August Wöginger: „Pflege geht uns alle an. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unseres Systems, damit alle davon profitieren: Die Gepflegten, die Angehörigen und auch die vielen Mitarbeitern, denen wir zu Dank verpflichtet sind. Denn Angehörige und Mitarbeiter im Pflegebereich leisten Gewaltiges.“

 

Maßnahmen für die 24-Stunden-Betreuung

  • Erhöhung der Förderung: Die Förderung für 24-Stunden-Betreuung wird schnellstmöglich, spätestens ab 1. September 2023 erneut um 25 Prozent angehoben. Sie steigt von 640 auf 800 Euro bei zwei selbständigen Personenbetreuer:innen, von 1.280 auf 1.600 Euro bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen. Der Bund übernimmt die Kosten von 23 Millionen Euro für 2023. Ab 2024 soll eine Übernahme in die Regelfinanzierung erfolgen (60% Bund, 40% Länder).
  • Hausbesuche: Um Sicherheit und Qualität der Betreuung zu Hause zu gewährleisten, wird die Zahl der Hausbesuche durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auf bis zu vier Besuche im Jahr ausgeweitet. Dadurch soll in der 24-Stunden-Betreuung eine laufende Begleitung durch qualifiziertes Personal sichergestellt werden.
  • Teilbarkeit: Selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen dürfen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen, auch wenn sie nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Die Teilbarkeit eröffnet neue Möglichkeiten der Betreuung im gemeinsamen Wohnen.
  • Beratungszentren: Das Sozialministerium fördert aktuell Beratungsstellen für 24-Stunden-Betreuer:innen an drei Standorten in Österreich. Dieses Angebot soll zukünftig in ganz Österreich zur Verfügung stehen. 
  • Supervision und E-Learning: 24-Stunden-Betreuer:innen können künftig kostenlos Supervision in Anspruch nehmen. Zusätzlich wird eine multilinguale e-learning Plattform entwickelt. Beides trägt dazu bei, die Qualität der Arbeit zu sichern. 
  • Transparenz bei der Abrechnung: Für die Abwicklung der Abrechnungen kann die Agentur eine Gebühr verrechnen. Es soll sichergestellt werden, dass die Abrechnung für Betreute und Betreuer:innen nachvollziehbar ist.  

 

Maßnahmen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe:

  • Erweiterung Kompetenzen: Künftig können diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen Medizinprodukte, wie z.B. Inkontinenzbedarf, nicht nur weiter- sondern auch erstmalig verordnen.
  • Leichtere Nostrifikation: Bei ausländischen Pflegekräften werden künftig Gesamtqualifikation und Berufserfahrung beurteilt und nicht mehr das Stundenausmaß der Fächer in der Ausbildung. Dies ermöglicht einen schnelleren Berufseinstieg in Österreich.
  • Anerkennung für Pflegeassistenz: Im Ausland ausgebildete Pflegeassistent:innen (PA) dürfen unter Anleitung und Aufsicht auch während der Nostrifikation in ihrem Beruf arbeiten. Sie haben zwei Jahre Zeit, ergänzende Ausbildungen zu absolvieren.  
  • Mehr Möglichkeiten für Zivildiener: Mit einem Ausbildungsmodul können Zivildienstleistende die berufsrechtliche Befugnis zur Unterstützung bei der Basisversorgung von Pflegebedürftigen erlangen. 
  • Aufschulungen für Pflegefachassistent:innen: Der Zugang zur verkürzten  Diplomausbildung für Pflegefachassistent:innen wird erleichtert, in dem die Voraussetzung einer zweijährigen Berufserfahrung entfällt. Wie bisher können Pflegefachassistent:innen auch zielgruppenspezifische FH-Bachelorstudiengänge nutzen.
  • Nachgraduierung für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen: Die Anrechnungsmöglichkeiten von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen sollen erweitert werden.

 

Maßnahmen für Angehörige

  • Angehörigenbonus: Derzeit haben pflegende Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person wohnen, Anspruch auf einen Angehörigenbonus in Höhe von 750 Euro für 2023 bzw. 1500 Euro für 2024. In Zukunft ist der gemeinsame Haushalt nicht mehr erforderlich. Insgesamt profitieren 80.000 Angehörige vom Angehörigenbonus.
  • Pflegegeldeinstufung durch Pflegekräfte: Der Einsatz von Pflegekräften bei der Pflegegeldbegutachtung im Rahmen von Erhöhungsanträgen hat sich bewährt. Deswegen dürfen Pflegekräfte künftig auch Ersteinstufungen vornehmen.
  • Pflege-/Familienhospizkarenz für Selbstständige: Für die Pflege oder Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder soll ein Modell entwickelt werden, damit sich künftig auch Selbstständige vorübergehend karenzieren lassen und Pflegekarenzgeld erhalten können.
  • Rechtsanspruch auf Begleitung bei Kinderreha: 
    Für die Begleitung von Kindern zur Rehabilitation nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall besteht künftig ebenfalls Rechtsanspruch auf insgesamt vier Wochen Pflegekarenz inklusive Bezug von Pflegekarenzgeld.
  • Ausweitung der Angehörigengespräche: Die kostenlosen Angehörigengespräche werden von 5 auf 10 verdoppelt. Sie helfen Angehörigen, die großen Herausforderungen der Pflegesituation besser zu bewältigen. 
  • Unterstützung von Young Carers: Für Kinder und Jugendliche, die Pflege und Betreuung leisten, wird eine breite Infokampagne gestartet. Damit werden auch Pädagog:innen, Hausärzt:innnen etc. für die Situation dieser Kinder sensibilisiert.

Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230524_OTS0032/pflegereform-teil-ii-bringt-zahlreiche-verbesserungen-fuer-pflegende-und-pflegebeduerftige

Foto: tuiafalken – stock.adobe.com

 

 

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